Interview ARD Justizminister Heiko Maas/Kommentar

News vom 25.02.2015

Justizminister Heiko Maas im Morgenmagazin der ARD, 25.02.2015


„Viele Mieterinnen und Mieter können sich freuen. Zukünftig wird man nur bis 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete die Miete erhöhen können. Und deshalb ist die Mietpreisbremse und dass wir sie jetzt entschieden haben und dass sie jetzt sehr schnell kommen wird im Parlament sicher eine gute Nachricht für viele Mieterinnen und Mieter."


Frage: Erstvermietung in Neubauten. Dort können die Mieten weiter gut steigen?


„Bei den Neubauten ist das auch berechtigt. Weil der Grund dafür, dass die Mieten in Ballungsräumen, wo die Nachfrage groß ist und die Mieten davonlaufen, ist dass wir einfach zu wenig Wohnungen haben. Deshalb wollen wir auch die Niedrigzinsphase die wir gerade haben dazu nutzen, den Wohnungsbau zu stärken.

In den Ballungsräumen und bei Neubauten, da reden wir über Quadratmeterpreise von 10,00 Euro plus. Da geht es eigentlich nicht um Normalverdiener, sondern das ist dann schon ein Einkommensbereich, den wir mit der Mietpreisbremse nicht so im Auge haben. Die Mietpreisbremse ist wichtig auch für Normalverdiener die das mittlerweile nicht mehr bezahlen können, in Hamburg, Berlin, München, Köln und Düsseldorf, und um die geht es und denen wollen wir mit der Mietpreisbremse helfen.“


Frage: Makler und Bestellerprinzip


„Es geht darum, ein modernes und faires Mietrecht in Deutschland zu haben und die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip sind ein Meilenstein für ein modernes Mietrecht im 21. Jahrhundert. Wir wollen ganz einfach dafür sorgen, dass nicht zu viele Kosten immer bei den Mieterinnen und Mietern hängenbleiben, die haben schon viel über die Erhöhung den Nebenkosten zuzahlen müssen in den letzten Jahren. Dann steigen die Mieten in den Ballungsräumen und wenn dann auch noch der Makler gezahlt werden muss obwohl er im Interesse des Vermieters tätig wird dann haben wir gesagt das ist eigentlich nicht gerechtfertigt und das ist auch unfair.

Wer den Makler beauftragt der muss ihn auch bezahlen. Das war im Gesetz so angelegt und wird jetzt auch so umgesetzt.“

Quellenhinweis:

ARD

www.ardmediathek.deJustizminister: Mietpreisbremse "wird vielen helfen"

25.02.2015 | 03:59 Min. | UT | Verfügbar bis 25.02.2016 | Quelle: WDR


Kommentar:

Die Äußerungen des Justizministers zeigen ganz offensichtlich keinerlei Verständnis für den Vermieter. Freuen können sich nur die Mieter, obwohl es doch die Vermieter sind, die überhaupt erst die Zurverfügungstellung von Wohnungen ermöglichen. Zynisch ist die Formulierung, dass sich eine Bremse als modern und fair darstellen soll. Eine Einschränkung des Eigentums als Meilenstein des 21. Jahrhunderts zu deklarieren ist gedankenlos und fördert das Verhältnis der Mietparteien untereinander nicht. Die kommenden vollkommen unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Neumietern, die zB zuerst anmieten und danach eine Überhöhung als Verstoß gegen die Mietpreisbremse behaupten, wird den durch diesen weiteren gesetzlichen Rückschritt ausgehobenen Graben zwischen Vermieter und Mieter weiter vertiefen.

Das Almosen, bei Erstvermietung in Neubauten die Bremse vorerst nicht anzuziehen, soll die Versäumnisse bei der Förderung von Neubauten verschleiern. Die Tatsache, dass genau diese Versäumnisse des Gesetzgebers der Grund für vermeintlich zu hohe Mieten sind, verbietet eine einseitige Benachteiligung des Vermieters.


Den Mieter zu bedauern und deshalb vor Maklerkosten schützen zu müssen, weil er auch bisher die Nebenkostenerhöhungen zuzahlen musste und dann auch noch höhere Mieten zahlen muss, stellt das Verschuldensprinzip auf den Kopf. Der Vermieter ist der Letzte, den eine Schuld an der Erhöhung der Nebenkosten trifft, ebenso wie er die Mieten nur erhöhen konnte, weil keine Konkurrenz in den Ballungsgebieten vorhanden ist. Die Kommunen treiben massiv die Grundbesitzabgaben in die Höhe, die Grunderwerbsteuer steigt und steigt. Jeder Verkaufsvorgang erhöht den Druck, die hohen Kosten durch höhere Mieten aufzufangen. Gefordert ist ein souveräner Umgang im Miet- und Baurecht sowie eine steuerliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bestand und Neubau. Das einzig gute an der Mietpreisbremse ist die Einschränkung auf begrenzte Ballungsräume, hier sind die Kommunen zu einer zurückhaltenden Ausweisung aufgefordert. Das Bestellerprinzip im Maklerrecht wiederum, das der Justizminister damit begründet, dass der Makler im Interesse des Vermieters tätig wird, verkennt ebenfalls die Notwendigkeit des Vermittlers für einen reibungslosen Mietmarkt. Es wird sich zeigen, dass dem Mieter nicht damit gedient ist, dass er sich alleine mit dem Vermieter auseinandersetzen muss. Der Vermieter ist kein Vermietungsprofi und meist kein Jurist. Der Makler sorgt für eine professionelle Abwicklung und haftet für möglichst korrekte Mietverträge. Offensichtlich sucht doch in den Ballungsräumen nicht der Vermieter einen Mieter, sondern der Mieter eine von zu wenig Wohnungen. Dann ist doch der Mieter der Interessent und sollte froh sein, dass der Vermieter seine Wohnung an den Markt und an einen professionellen Vermittler abgibt. Dafür als Vermieter dann auch noch eine Provision für die Heriengabe eines begehrten Gutes in den Markt zahlen zu müssen, kehrt das Marktprinzip unzulässig um.


Rechtsanwalt Michael Wolf, Präsident Vermieterverein e.V., Koblenz